Besuch im Archiv
Auf diesen Seiten finden Sie grundlegende Informationen zur Benutzung von Archivgut im Universitätsarchiv Hamburg. Kontaktieren Sie uns gerne bei weiterführenden Fragen.
Wer kann Archivgut im Universitätsarchiv einsehen?
Die Einsichtnahme von Archivgut zu wissenschaftlichen, persönlichen und publizistischen Zwecken ist jeder Person möglich.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind einzelne Archivalien jedoch für die Benutzung gesperrt. Dies gilt insbesondere für jene Archivalien, die noch den Schutzfristen des Hamburgischen Archivgesetzes (HmbArchG) unterliegen. Das HmbArchG sieht in der Regel für Sachakten eine Schutzfrist von 30 Jahren und für Schriftgut, das besonderen Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, eine Schutzfrist von 60 Jahren vor. Personenbezogenes Schriftgut darf erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden.
Was kann ich im Universitätsarchiv einsehen?
Im Universitätsarchiv wird das archivwürdige Verwaltungsschriftgut der Universität Hamburg und ihrer Vorgängerinstitutionen verwahrt. Darüber hinaus sammelt das Universitätsarchiv Nachlässe von Universitätsangehörigen und Objekte von hochschulgeschichtlicher Bedeutung. Die im Universitätsarchiv zugängliche Überlieferung reicht bis in das frühe 19. Jahrhundert zurück.
Beständeübersicht:
- Zentrale Organe
- Zentrale Universitätsverwaltung
- Fakultäten
- Wissenschaftliche Einrichtungen
- Studentische Selbstverwaltung
- Sonstige Einrichtungen
- Vorgängerinstitutionen und eingegliederte Einrichtungen
- Vor- und Nachlässe
- Sammlungen
Wie kann ich Archivgut einsehen?
Eine Recherche nach einzelnen Archivalien ist derzeit nur im Lesesaal möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, vor Ihrem Besuch im Lesesaal eine Rechercheanfrage an das Funktionspostfach
archiv"AT"uni-hamburg.de zu richten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsarchivs recherchieren dann gerne für Sie, ob einschlägige Archivalien zu Ihrem Benutzungsvorhaben im Universitätsarchiv überliefert sind.
Bevor Sie Archivgut im Universitätsarchiv einsehen, müssen Sie einen Benutzungsantrag (PDF) stellen. Mit diesem Benutzungsantrag informieren Sie das Universitätsarchiv über Ihr Benutzungsvorhaben und bestätigen, dass Sie die geltende Benutzungsordnung (PDF) zur Kenntnis genommen haben. Wenn das Archivgut, das Sie einsehen möchten, noch einer Schutzfrist unterliegt, müssen Sie darüber hinaus einen Antrag auf Verkürzung der Schutzfrist stellen.
Aufgrund der schwierigen Parkplatzsituation vor Ort empfehlen wir Ihnen eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Neben der Einsichtnahme im Lesesaal haben Sie die Möglichkeit, Reproduktionen von Archivalien zu bestellen, sofern rechtliche, konservatorische und organisatorische Gründe nicht dagegen sprechen. Die für die Anfertigung von Reproduktionen anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte dem geltenden Gebührensatzung.
Wie kann ich die Universitäts-Bestände im Staatsarchiv einsehen?
Zwischen dem Universitätsarchiv und dem Staatsarchiv wurde im Dezember 2016 eine Kooperations-Vereinbarung getroffen. Diese regelt u.a. die Beantwortung von Anfragen und die Benutzung folgender Universitäts-Bestände im Lesesaal des Staatsarchivs:
Best. 361-6 Hochschulwesen - Dozenten- und Personalakten (nur Archivguteinheiten, die von der Universität Hamburg geführt wurden)
Best. 364-5 I Universität I
Best. 364-5 II Universität II
Best. 364-13 Fakultäten/Fachbereiche der Universität
Best. 364-15/2 Fachschaft Geschichte der Universität
Best. 364-15/3 Fachschaft Evangelische Theologie
Best. 364-15/4 Fachschaft Anglistik/Amerikanistik
Auskünfte zu diesen Beständen erteilt das Universitätsarchiv, das deren Betreuung übernommen hat. Eine Recherche nach einzelnen Archivalien ist derzeit nur im Lesesaal des Universitätsarchivs (Mittelweg 177) möglich.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, vor Ihrem Besuch im Staatsarchiv eine Rechercheanfrage an das Universitätsarchiv zu richten (archiv@uni-hamburg.de). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Universitätsarchivs prüfen dann gerne für Sie, ob einschlägige Archivalien zu Ihrem Benutzungsvorhaben im Staatsarchiv überliefert sind.
Die Einsichtnahme in o.g. Bestände erfolgt bis auf Weiteres im Lesesaal des Staatsarchivs.
Zitierweise
Zitierweise für Bestände im Universitätsarchiv:
Universitätsarchiv Hamburg, Best. [Nr.] [Bestandsname], Nr. [Signatur und ggf. Kurztitel]
Beispiel: Universitätsarchiv Hamburg, Best. 902 Flyer, Nr. 5
Zitierweise für Akten des Universitätsarchivs im Staatsarchiv:
Staatsarchiv Hamburg, [Bestandsnummer] [Bestandsname], Nr. [Signatur und ggf. Kurztitel]
Beispiel: Staatsarchiv Hamburg, 364-5 I Universität I, A.01.01
Weitere Beispiele
Beispiel Uni II
[Bestandsnummer] [Bestandsname], Nr. [Signatur und ggf. Kurztitel]:
Staatsarchiv Hamburg, 364-5 II Universität II, 03-10.1, Akademischer Senat Allgemeines
Beispiel Fakultäten und Fachbereiche
[Bestandsnummer] [Bestandsname], Nr. [Signatur und ggf. Kurztitel]:
Staatsarchiv Hamburg, 364-13 Fakultäten/Fachbereiche, Phil. Fak. A 1, Geschäftsordnung
Beispiel Personalakten
[Bestandsnummer] [Bestandsname], Nr. [Signatur und Name]:
Staatsarchiv Hamburg, 361-6 Personalakten, IV 146, Ernst Cassirer
Beispiel Promotionsakten
[Bestandsnummer] [Bestandsname], [Fakultät] Nr. [Signatur und Name]:
Staatsarchiv Hamburg, 364-13 Fakultäten/Fachbereiche, Phil. Fak. Promotion Nr. 2, Hans Schröder
Hilfsmittel
Tabellarische Übersicht der Matrikelkarten aus der Zeit von 1918 bis 1945
Zitierweise: Universitätsarchiv Hamburg, Bestand 604 Universitätsarchiv, Nr. 8